Rauchwarnmelder

Leben Sie sicher und geschützt?

Unterschätze Gefahr

Wohnungs- und Hausbrände sind Gefahren, die oft unterschätzt werden. Fahrlässigkeit und technische Defekte sind die häufigsten Brandursachen.

Irrtümer und Falschaussagen

Gefährliche Irrtümer und falsche Annahmen halten sich hartnäckig. „… wenn es brennt habe ich noch genug Zeit, das Haus zu verlassen.“ oder „…im Schlaf werde ich durch den Brandgeruch wach.“

Diese Fehleinschätzungen können in einer Katastrophe enden. Lassen Sie es nicht so weit kommen.

Nachrüstpflicht in Schleswig-Holstein

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Rauchwarnmelder einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Gebäuden leisten.

In Schleswig-Holstein müssen Wohnungen und Gebäude bis zum 31.12.2010 mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden.

Rauchwarnmelder sind in allen Kinderzimmern, Schlafräumen und notwendigen Fluren (Flucht- und Rettungswege) erforderlich.

Das Qualitätsprodukt vom Fachmann

– deutsches Qualitätsprodukt,

– VdS geprüft, entspricht DIN 14604,

– 10jahres Lithium-Ionen Batterie,

– akustisches und optisches Signal,

– Manipulationsschutz

– wartungsfrei,

– Selbsttest,

– Batterieausfallsignal,

– formschönes Design

  

Rauchwarnmelder müssen regelmäßig überprüft werden

  • beachten Sie, dass Ihre Rauchwarnmelder jährlich auf Brauchbarkeit und Funktion überprüft werden müssen.
  • ohne regelmäßige Überprüfung leben Sie nur in einer vermeintlichen Sicherheit.
  • sprechen Sie uns an, wir führen die Überprüfung durch.

Montagebeispiel für eine typische 3 Zimmer Wohnung

  • 3 Rauchwarnmelder, z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flur,
  • Montage bei der Routinebegehung der Liegenschaft,
  • Jährliche Wartung und Funktionsprüfung gemäß Din EN 14676 möglich.