Errichtung von Kaminöfen Planung und Ausführung
Kaminöfen
Kaminöfen sind zur Zeit sehr modern und liegen voll im Trend. Sie liefern behagliche Wärme und sorgen für Atmosphäre.
Holz als Brennstoff erweist sich zudem als besonders umweltfreundlich denn als nachwachsende Biomasse verbrennt Holz CO2 neutral.
Gerade in der Übergangszeit im Frühjahr und im Herbst bietet sich der Kaminofen als Wärmespender an.
Beziehen Sie den Schornsteinfegermeister rechtzeitig in die Vorbereitung mit ein, er ist kompetent und berät Sie gern.
Was Sie bei der Planung beachten müssen:
Zulassung der Feuerstätte
- die Feuerstätte muss für den Betrieb in Deutschland zugelassen sein,
- CE-Zeichen muss vorhanden sein, angebracht an der Feuerstätte
- ! Feuerstätten ohne CE-Zeichen dürfen in Deutschland nicht mehr errichtet werden
Bauart der Feuerstätte
Grundsätzlich unterscheidet man Kaminöfen nach deren Bauart.
geschlossene Betriebsweise
- Die geschlossene Bauart setzt voraus, dass die Feuerraumtür immer, mit Ausnahme bei der Bedienung, geschlossen ist oder die Füllöffnung nicht größer als 0,05 m² lichten Querschnitt ist. Die Bedingung der geschlossenen Betriebsweise wird durch selbstschließende Türen erreicht, die nach Loslassen des Betreibers durch Federscharniere, durch eine Zugfeder oder auch durch Herabfallen per Schwerkraft selbsttätig schließen. Wesentlich ist, dass aufgrund der Konstruktion der Schließvorgang erreicht wird, so dass das Sicherheitsrisiko durch eine falsche Bedienung des Betreibers ausgeschaltet ist.
offene und geschlossene Betriebsweise
- Bei Feuerstätten der offenen Bauart handelt es sich um Feuerstätten, deren Feuerung während des Betriebes geöffnet sein kann. Die Feuerraumtür kann wahlweise offen bleiben oder geschlossen werden. Zu dieser Gruppe zählen auch Kaminkassetten Kaminöfen der Bauart 2 nach DIN 18896. Feuerstätten der Bauart 2 haben aufgrund des hohen Luftüberschusses einen wesentlich höheren Bedarf an Verbrennungsluft.
Brennstoff
- zu verwendenden Brennstoff beachten, (Herstellerangaben)
- nicht jede Feuerstätte ist für jede Art von Brennstoffen geeignet
Dimensionierung der Feuerstätte
- benötigte Heizleistung ermitteln, (zu beheizende Fläche bzw. Volumen),
- mit der Heizleistung bzw. dem Raumheizvermögen der Feuerstätte vergleichen,
Überdimensionierung vermeiden, - die max. Nennwärmeleistung für Kaminöfen nach DIN-EN 13240 beträgt 11kW
! Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung des zu beheizenden Raumvolumens nur den Aufstellraum der Feuerstätte.
Der Gedanke angrenzende Flure mitzubeheizen erweist sich als Trugschluss.
Erst wenn im Aufstellraum eine kaum zu ertragende Hitze vorherrscht fließt die Wärme ab. Behaglichkeit und Wohlgefühl sind dann nicht mehr vorhanden.
Aufstellort und Umgebung (Sicherheitsabstände)
Sicherheitsabstände: A
- Seiten- und Rückwände benötigen zu brennbaren Materialien (Holzverkleidungen, Tapeten) einen Mindestabstand.
- Abstand lt. Herstellerangaben, in der Regel 20 cm,
- Liegen keine Herstellerangaben vor 40 cm
Sicherheitsabstände: B
- Abgasrohre benötigen zu brennbaren Materialien (Holzverkleidungen, Tapeten) einen Mindestabstand von 40 cm
Fußböden:
Brennbare Fußbodenmaterialien (Teppich, Holz oder Kunststoff) müssen
A: mindestens 50 cm nach vorn und
B: 30 cm seitlich des Ofens
mit einem nicht brennbaren Belag (Fliesen, Glas, Schiefer oder Stahlblech) geschützt sein.
Im Strahlungsbereich der Feuerraumöffnung müssen brennbare Teile (z.B. Möbel, Türen) mindestens 80 cm entfernt sein.
Schornstein mit Funktionsnachweis
- bei vorhandenem Schornstein den baulichen Zustand prüfen,
- Abmessungen des Schornsteins (Durchmesser, Höhe) ermitteln,
- Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384 durchführen und aushändigen lassen,
- notwendige Bauunterlagen für Genehmigungsverfahren zusammenstellen,
- auf zugängige Reinigungsöffnungen achten,
- Schornsteinfegermeister informieren,
! Lassen Sie unbedingt eine Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384 durchführen. Nur so ist der Nachweis der einwandfreien Funktion gewährleistet. Ohne Funktionsnachweis kann bei Funktionsstörungen der Feuerungsanlage der Betrieb untersagt werden. Nur so wahren Sie Ihren Regressanspruch
Verbrennungsluft
- befinden sich luftabsaugende Anlagen (Dunstabzughaube, Wäschetrockner) im Gebäude,
- handelt es sich um ein absolut dichtes Gebäude (blow-door)
(besondere Anforderungen beachten)
die Verbrennungsluftversorgung bei Kaminöfen mit geschlossener Betriebsart gilt als nachgewiesen wenn:
- ein zu öffnendes Fenster oder Tür ins Freie und Rauminhalt von 4m³/kW Nennwärmeleistung vorhanden ist, oder
- Öffnung ins Freie von mind. 150 cm², oder Leitungen ins Freie mit äquivalenten Querschnitten
! zu wenig Verbrennungsluft führt zu Funktionsstörungen der Feuerungsanlage und kann zu gefährlichem Abgasaustritt in den Aufstellraum führen.
CO-Vergiftungsgefahr!!
Schornsteinanschluss
- Schornsteinanschlüsse nur mittels Kernbohrung herstellen,
- fachgerechtes Vermauern des Anschlusses,
- Anschluss an den Schornstein mittels Doppelwandmuffe
! Der Anschluss der Abgasrohres an den Schornstein ohne Doppelwandmuffe führt zu Undichtigkeiten. Bei den Kehrarbeiten kann es zu Staubschäden kommen.